Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Gedenk‑ und Begegnungsstätte Leistikowstraße Potsdam

Online-Ausstellung: "Die sowjetische Geheimdienststadt 'Militärstädtchen Nr. 7'"

Station 1: Hauptkontrollpunkt

Die Soldaten am Hauptkontrollpunkt (russ.: KPP) trugen eine rote Armbinde mit der weißen Aufschrift „Diensthabender des KPP“, so auch der gebürtige Ukrainer Igor Gerus beim Wachdienst Anfang der 1970er Jahre. Er gehörte zum 10. KGB-Wachbataillon, das für die Außenbewachung des Geländes zuständig war. Bei seiner Einberufung wurde er mit einer hochwertigen Uniform samt Ledergürtel und -stiefeln ausgestattet, die einen Auslandseinsatz andeutete. Konkrete Informationen über seinen Stationierungsort erhielt er – so wie viele andere Rekruten – nicht. Erst bei seiner Ankunft im „Militärstädtchen Nr. 7“ erfuhr er, dass er in Potsdam war.

Die Diensthabenden des KPP regelten den Zugang zum Geheimdienstgelände, das die Bezeichnung „Militärstädtchen Nr. 7“ (russ.: „Wojennyj gorodok Nr. 7“) trug. Seit 1947 befahl eine Direktive des Ministers der sowjetischen Streitkräfte, dass Militärangehörige und deren Familien von der deutschen Zivilbevölkerung abzugrenzen sind. Auf dieser Grundlage entstanden die charakteristischen, für Deutsche nur eingeschränkt zugänglichen militärischen Bezirke (Sperrbezirke), die als „Militärstädtchen“ bezeichnet wurden. In diesen „Militärstädtchen“ wurden Soldaten, Offiziere und deren Familien isoliert untergebracht und für ledige Militärangehörige Wohnheime eingerichtet. Der jeweilige Standortkommandant nummerierte die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden „Militärstädtchen“. So erhielt das Sperrgebiet in der Nauener Vorstadt vermutlich Ende der 1940er Jahre letztlich die Nummer 7. In Potsdam gab es zeitweise 20 abgeriegelte und bewachte „Militärstädtchen“. In der gesamten DDR existierten mehr als 1000 solcher Standorte der sowjetischen Streitkräfte. Dazu zählten nicht nur Kasernen, Truppenübungsplätze und Flugplätze, sondern auch Wohnsiedlungen, Krankenhäuser, Schulen und andere Infrastruktureinrichtungen wie Geschäfte, Depots, Werkstätten und Kultureinrichtungen.

Am 15. August 1994 endete unter großem Medieninteresse die Zeit des „Militärstädtchens Nr. 7“ mit der symbolischen Abnahme des KPP-Schildes am Haupteingang durch einen Mitarbeiter des Bundesvermögensamtes. Die Institution war nachfolgend für die Rückgabe der Liegenschaften an die Alteigentümer verantwortlich.


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