Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Gedenk‑ und Begegnungsstätte Leistikowstraße Potsdam

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Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße Potsdam

Gedenkstätte Opfer der Euthanasie-Morde

Gedenkstätte Zuchthaus Brandenburg-Görden

In allen Gedenkstätten gilt die 2G-Regel

25. Januar 2022

Auf der Grundlage der abermals aktualisierten und verschärften brandenburgischen Corona-Verordnung vom 23. November gilt ab dem 24. November 2021 in allen Einrichtungen der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten die 2G-Regel.

Zutritt zu den Außengeländen, Museen und sonstigen Räumlichkeiten haben demnach ausschließlich

  • nachweislich geimpfte oder genesene Personen
  • Kinder unter 12 Jahren
  • Jugendliche unter 18 Jahren mit einem negativen Testnachweis, wenn sie während ihres Aufenthaltes ständig eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen
  • Personen, bei denen aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist, wenn sie während ihres Aufenthaltes ständig eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen

Ein Ausweisdokument und Nachweise (Impfzertifikat, Testzertifikat, schriftliches medizinisches Attest) müssen vor Ort vorgelegt werden.

Alle geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besucher müssen in Innenräumen sowie bei Führungen eine medizinische Maske tragen.

Da die Gedenkstätten kurzfristig entsprechende Einlasskontrollen einrichten müssen, kann es am morgigen Mittwoch zu vorübergehenden Schließungen kommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

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